Jugendschutz
Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen nicht an Kinder und Jugendliche verkauft oder abgegeben werden, auch nicht im Auftrag von Erwachsenen. Neben Tabakwaren wie z.B. Zigaretten, Wasserpfeifentabak, Zigarren, Zigarillos oder Schnupf- und Kautabak betrifft das z.B. auch E-Zigaretten mit denen man nikotinhaltige Liquids konsumiert. Das Verkaufsverbot gilt genauso für den Versandhandel.
Deshalb findet eine Altersüberprüfung bei der Überstellung durch unseren Logistikpartner statt. Dadurch entstehen zusätzlich 1 € Versandkosten. Diese Kosten sind automatisch in den Versandkosten enthalten.